BGR 500
Die BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“(BGR 500) =
Zusammenstellung von Unfallverhütungsvorschriften,
Prüf- und Betriebsbestimmungen
Abschnitt 2.8 der BGR 500 „Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb“ enthält Vorgaben für folgende vorgeschriebene Prüfungen:
- Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme
- Regelmäßige Prüfungen
- Außerordentliche Prüfungen
- Besondere Prüfungen
http://www.hvbg.de/d/bgz/entwicklung/pdf_bild/bgvr05_pdf/bgr_500.pdf