GS–Zeichen: Geprüfte Sicherheit
Führendes Sicherheits-Prüfzeichen in Europa
Mit dem GS-Zeichen ("Geprüfte Sicherheit") dürfen technische Produkte versehen werden, wenn
- eine zugelassene, unabhängige Prüf- und Zertifizierungsstelle eine Baumusterprüfung durchführt und bestätigt, dass das Baumuster den sicherheitstechnischen Anforderungen des GPSG entspricht (siehe § 7 Abs. 1 GPSG) und
- die Prüf- und Zertifizierungsstelle kontrolliert, dass die in Verkehr gebrachten Serienprodukte mit dem geprüften Baumuster übereinstimmen (Kontrollmaßnahmen, siehe § 7 Abs. 2 GPSG).
http://www.hvbg.de/d/bgp/prod/gs/index.html