• Gabelstaplerschulung bei der ABZ Handels GmbH

Maximale Sicherheit, maximale Produktivität und minimaler Verschleiss.

Wir informieren Führungskräfte über die rechtlichen Rahmenbedingungen, unterweisen Praktiker im Umgang mit Arbeitsmitteln und bieten Führerscheinausbildung für Krane, Stapler und Hubgeräte.

Jeder Mitarbeiter in Leitungsfunktion ist Arbeitgeber im Sinne des Gesetzes, wenn Unternehmerpflichten an ihn delegiert worden sind.

Wissen dient daher nicht nur der allgemeinen Arbeitssicherheit, sondern ist auch Voraussetzung für die persönliche Rechtsicherheit.

In unseren Seminaren informieren wir Sie über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und die Bedeutung für die tägliche Praxis.

Diese Seminare vermitteln Ihnen die Sachkunde um „Zur Prüfung befähigte Person nach BetrSichV §2 (6)“ und dem ArbschG §7 bestellt werden zu können.

Das beste Arbeitsmittel hilft nicht, wenn es falsch angewendet wird.

Unsere Ausbildungen und Unterweisungen sparen bares Geld, denn der bessere Umgang mit Arbeitsmitteln

  1. verringert die Gefahr von Arbeitsunfällen und damit -ausfällen
  2. erhöht die Produktivität
  3. minimiert den Verschleiß der Arbeitsmittel

Von uns erstellte und vor Ort fixierte Hebe- und Wendepläne sorgen dauerhaft für mehr Sicherheit

Gerne führen wir Seminare oder Unterweisungen nach Ihren speziellen Vorstellungen oder Wünschen durch – für Mitglieder der Geschäftsleitung bis zum Anwender.

Schulungsübersicht

Fachseminare

Unterweisungen

Ausbildungen

Wussten Sie schon

dass Sie nach §22 der BetrSichV als Betreiber zu einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR verurteilt werden können, wenn u.a.:

  • Beschäftigte nicht/nicht vollständig/nicht rechtzeitig unterwiesen wurden

Wird die Gesundheit oder das Leben eines Beschäftigten durch vorsätzliches Handeln gefährdet, stellt dies nach § 26 ArbSchG eine Straftat dar.

Auszüge aus der BetrSichV 2015:

(1) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden…

Die Verwendung der Arbeitsmittel ist so zu gestalten und zu organisieren, dass Belastungen und Fehlbeanspruchungen, die die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können, vermieden oder, wenn dies nicht möglich ist, auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden.

(1) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der Arbeitgeber ihnen ausreichende und angemessene Informationen anhand der Gefährdungsbeurteilung in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zur Verfügung zu stellen…

In unseren Seminaren werden Sie von zertifizierten Referenten betreut, welche ihre langjährigen Erfahrungen, inklusive aller Sicherheitsaspekte, in Theorie und Praxis für Sie angenehm näher bringen.

Schulungsprogramm für 2024

Fachseminar Anschlagtechnik:

  • 13.-14.03.2024
  • 03.-04.07.2024
  • 13.-14.11.2024

Fachseminar Lastaufnahmemittel:

  • 15.03.2024
  • 05.07.2024
  • 15.11.2024
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